Der Svalbardvertrag: norwegisch, aber offen für alle

Ein kleines Rätsel: Welcher Ort gehört zu Norwegen, hat aber eine russische Bergbausiedlung, verlangt kein Visum, erhebt keine Mehrwertsteuer und darf keinen Marinestützpunkt haben? Die Antwort lautet Svalbard, und der Grund ist ein kurzer Vertrag, der vor mehr als hundert Jahren in Paris unterzeichnet wurde.
Niemandsland
Jahrhundertelang gehörte Svalbard niemandem. Walfänger kamen im 17. Jahrhundert, russische Trapper ab dem frühen 18. Jahrhundert, später Entdecker, Wissenschaftler und Bergleute aus aller Welt. Die Inseln galten schlicht als Niemandsland.
Für die Jagd funktionierte das gut. Für den Kohlebergbau dagegen viel weniger, denn der braucht Landrechte, Gesetze und jemanden, der Streitigkeiten schlichtet. Ohne einen zuständigen Staat gab es keine Regeln, keine Gerichte und niemanden, an den man sich wenden konnte.
Die Vereinbarung von 1920
Am 9. Februar 1920 unterzeichneten neun Staaten in Paris den Svalbardvertrag: Norwegen, die Vereinigten Staaten, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, Großbritannien und Schweden. Er trat am 14. August 1925 in Kraft, im selben Jahr, in dem ein norwegisches Gesetz Svalbard zu einem Teil des Königreichs Norwegen machte.
Die Vereinbarung gibt Norwegen die volle und uneingeschränkte Souveränität, allerdings mit einigen berühmten Bedingungen.

Foto: Ssu, CC BY-SA 4.0
Die Bedingungen
- Gleiche Rechte für alle Vertragsstaaten. Deren Staatsangehörige und Unternehmen haben dieselben Rechte wie Norweger, dort zu leben, zu fischen und zu jagen und Unternehmen zu betreiben, auch im Bergbau. Deshalb gibt es auf norwegischem Staatsgebiet eine russische Bergbausiedlung, Barentsburg.
- Kein Visum für Svalbard selbst. Wegen des Vertrags gilt das norwegische Einwanderungsgesetz nicht, und Sie brauchen für Svalbard weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen allerdings in der Lage sein, für Ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
- Die Steuern bleiben auf den Inseln. Norwegen darf nur so viel erheben, wie Svalbard selbst braucht. Die Einkommensteuer ist niedriger als auf dem Festland, und eine Mehrwertsteuer gibt es nicht.
- Keine Marinestützpunkte. Es dürfen weder Marinestützpunkte noch Befestigungen errichtet werden, und Svalbard darf niemals für kriegerische Zwecke genutzt werden.
Der Vertrag steht neuen Mitgliedern weiterhin offen. Bisher sind fast 50 Staaten beigetreten, und es kommen immer noch weitere hinzu.
Das Kleingedruckte
- Sie reisen trotzdem über das norwegische Festland, das zum Schengen-Raum gehört. Wenn Sie also für Norwegen ein Schengen-Visum benötigen, brauchen Sie es weiterhin, und zwar für die zweimalige Einreise. Siehe Anreise.
- Gleich heißt nicht unreguliert. Norwegen darf Menschen nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandeln, kann aber für alle strenge Regeln festlegen und tut das auch, vom Umweltschutz bis zur Frage, wer bleiben darf.
- Das Meer ist ein wunder Punkt. Norwegen vertritt die Auffassung, dass der Vertrag die Inseln und ihre Hoheitsgewässer von 12 Seemeilen umfasst, nicht aber die weitere Fischereizone oder den Festlandsockel. Mehrere andere Staaten sehen das anders, und die Frage ist bis heute ungeklärt.
Zum Schluss
Der Name Svalbard taucht erstmals 1194 in den isländischen Annalen auf. Der ältere Name, Spitzbergen, geht auf die zerklüfteten Gipfel der Inseln zurück und war auch der Name, den der Vertrag selbst verwendete.